Der Sieg des VfL Bochum am Grünen Tisch gegen Union Berlin bleibt bestehen. „Wir haben in der rechtlichen Wertung davon auszugehen, dass eine Schwächung der Mannschaft vorliegt“, begründete der Gerichtsvorsitzende Oskar Riedmeyer seine Entscheidung gestern (28.02.).
Durch den Richterspruch wurde die Berufung der Berliner gegen das Urteil des Sportgerichts des DFB abgewiesen. Das Bundesgericht ist die letzte DFB-Instanz. Die Seite von Union Berlin kündigte am Freitagabend noch an, dass man vor das Ständige Schiedsgericht ziehen werde.
„Wir waren heute Zeuge eines Verfahrens, in dem erstmalig das Fehlverhalten eines Zuschauers zu einer Spielumwertung geführt hat. Und das trotz einer ordnungsgemäßen Beendigung des Spiels durch den Schiedsrichter. Die Schaffung dieses Präzedenzfalls war aus unserer Sicht Ziel des Kontrollausschusses. Das Gericht ist vom VfL Bochum und vom Kontrollausschuss aufgefordert worden, ein politisches Signal zu senden. Dies war nur möglich unter fehlerhafter Anwendung der Rechts- und Verfahrensordnung“, sagte der Präsident von Union Berlin, Dirk Zingler. Weiter sagte er: „Wir sind daher gezwungen, dem politischen Druck zu entgehen und werden das Ständige Schiedsgericht anrufen.“
Das Spiel zwischen Bochum und Union Berlin (1:1) wurde nach einem Einspruch der Bochumer und einer mündlichen Verhandlung Anfang Januar schon 0:2 gegen die Berliner gewertet. Bochums Torwart Patrick Drewes wurde in der Schlussphase des Spiels von einem Feuerzeug getroffen, welches aus der Berliner Fankurve geflogen kam. Das Spiel wurde nach einer längeren Unterbrechung durch den Schiedsrichter Martin Petersen beim Spielstand von 1:1 ohne Drewes fortgesetzt und mit einem „Nichtangriffspakt“ der beiden Mannschaft beendet.
Quelle: Sky