Die Plattform X, ehemals Twitter, hat gegen eine Entscheidung des Berliner Landesgerichts Einspruch eingelegt, berichtet Politico. Das Gericht hatte verfügt, dass öffentlich verfügbare Daten aus X für die Erforschung der Wahlbeeinflussung nach der Bundestagswahl 2025 ausgewertet werden dürfen. Die Plattform von Elon Musk argumentierte demnach damit, dass sich die Firmenzentrale in Irland befindet und die deutschen Behörden keine Entscheidungsgewalt in diesem Fall haben.

In einem Eilverfahren entschied das Gericht, dass Forscher Zugriff auf diese Daten erhalten müssen, nachdem die Organisation Democracy Reporting International (DRI) Anfang Februar gegen die Plattform geklagt hatte. Die Klage wurde auch von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt. Heise Online berichtet, dass weder das DRI und die GFF noch das Landesgericht Berlin den Einspruch von X bestätigt haben.

Grundlage für die Klage ist der Artikel 40 aus dem Digital Services Act (DSA). Dieser Artikel verpflichtet große Plattformen wie X dazu, Forschern Zugriff auf die Online-Schnittstelle (API) zu gewähren, über die sie öffentlich verfügbare Daten abrufen können. Diese Daten beziehen sich zum Beispiel auf Likes, geteilte Posts und die Reichweite von den Posts. Die DRI und das GFF hatten in ihrer Klage angegeben, dass X sie daran gehindert hätte, auf diese Daten zuzugreifen. In dem Urteil wurde die Plattform von Elon Musk dazu verpflichtet, bis zum 25. Februar Einsicht zu gewähren, schreibt Politico.

Quelle: Heise