Amazon hatte für seinen Premiumservice Prime im September 2022 spürbar angehoben. Damals wurde der Preis von 7,99 Euro im Monat auf 8,99 Euro im Monat angehoben. Sprich, auch der Jahrespreis ist von 69 Euro auf 89,90 Euro im Jahr angehoben worden. Begründet wurde dies damals wegen der „generellen und wesentlichen Kostenänderungen aufgrund von Inflation“.

Gegen diese Erhöhung hatte die Verbraucherzentrale NRW geklagt und gewonnen. Das Landgericht Düsseldorf hat die Preisanpassungsklausel für unwirksam erklärt. Damit sei die Erhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden für unzulässig, betont der Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, Wolfgang Schuldzinski. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und Amazon kündigte schon an, dass man das Urteil prüfen werde und dann in Revision gehen werde, wie es von Amazon Deutschland gegenüber „Gameswirtschaft“ mitteilte.

Inzwischen plant die Verbraucherzentrale NRW aber eine Sammelklage, um den betroffenen Kunden der zu viel gezahlten Abogebühren zu verhelfen. Nach groben Schätzungen drohen Amazon Rückzahlungen im dreistelligen Millionen-Bereich.

Kunden, die davon betroffen sind, können sich dann dieser Sammelklage anschließen, sobald die Klage eingereicht wurde, und man kann sich dann auf einer Webseite dann mit einigen Klicks dann anschließen und sein Geld zurückverlangen. Schon in einem ähnlichen Fall hat der Verbraucherzentrale Bundesverband juristische Erfolge gegen Spotify, Netflix und aktuell gegen Sony PlayStation gefeiert.

Quelle: Gameswirtschaft