Russland hat zwei Mitarbeiter des ARD-Studios in Moskau ausweisen lassen. So müssen der Hörfunkkorrespondent Frank Aischmann sowie der technische Mitarbeiter Sven Feller das Land verlassen. Es handelt sich nach Angaben des russischen Außenministeriums um eine Vergeltungsmaßnahme dafür, dass die deutschen Behörden ein „Arbeits- und Aufenthaltsverbot“ für Korrespondenten des russischen Ersten Kanals verhängt hätten.

Vom Auswärtigen Amt kommt die Mitteilung, dass die Bundesregierung nie die Schließung des Senders noch eine Ausweisung von zwei Mitarbeitern des russischen Senders veranlasst hat. Es handelt sich eher um ein Problem mit dem Aufenthaltstitel der Betroffenen, was in die Zuständigkeit der Landesbehörden fällt. Der staatliche russische Sender berichtete, dass ihr Korrespondent Iwan Blagoj sowie der Kameramann Dmitri Wolkow aufgefordert wurden, das Land bis Mitte Dezember zu verlassen. Bisher ist unklar, wer diesen Beschluss auf welcher Grundlage gefasst haben soll. Blagoj sagt laut dem „SPIEGEL“ in einem TV-Beitrag, dass die Ausweisung mit „nationalen Sicherheitsinteressen“ begründet sein soll.

Der WDR, der für die ARD, die Berichterstattung in Russland macht, verantwortlich ist, bestätigte den Entzug der Akkreditierung der beiden ARD-Mitarbeiter. Man prüfe nun, ob man noch aus Moskau berichten kann oder nicht, heißt es von WDR-Chefredakteurin Ellen Ehni.

Die EU hatte Ende 2022 die Ausstrahlung des russischen Senders Erster Kanal verbieten lassen. Grund dafür ist, dass der Sender russische Staatspropaganda und Desinformation verbreitet. Auch die Webseite des Senders kann in der EU nicht mehr abgerufen werden. Die Mitarbeiter dürfen weiterhin in der EU ohne Einschränkungen arbeiten. Nicht so die westlichen Journalisten in Russland.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) forderte als Antwort diplomatische Schritte gegen Russland. So forderte der Bundesvorsitzende des DJV, Mika Beuster, dass Bundesaußenministerin Annalena Baerbock den russischen Botschafter einbestellen soll. Dennoch rate er den beiden ARD-Mitarbeitern die schnelle Ausreise, um den Behörden keinen Vorwand für eine mögliche Verhaftung zu liefern.

Quelle: DWDL