Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich auf der Ministerpräsidentenkonferenz auf die angedachten Reformschritte einigen können. Ende September hatte die Rundfunkkommission der Länder einen Entwurf zum sogenannten Reformstaatsvertrag, der einige Änderungen bei ARD, ZDF und dem Deutschlandradio beinhaltet, veröffentlicht. Es folgte danach eine kurze öffentliche Anhörung, und nun sind die Maßnahmen beschlossen worden.

Der Rundfunkstaatsvertrag sorgt dafür, dass es mehr Vielfalt im Programm und nicht Vielfalt in der Verwaltung gibt. Doppelstrukturen sollen abgebaut werden unter dem Motto: Mehr Klasse statt Masse. Aktuell 70 Hörfunk-Wellen sollen auf 53 abgebaut werden. Und Digitalangebote und Spartenkanäle sollen geclustert und konsolidiert werden. Inhalte bleiben erhalten. Ausspielwege werden überprüft, oft überwiegt auch heute schon die digitale die lineare Nutzung“, sagte der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, Alexander Schweitzer. Bei den Spartensendern sollen ARD/ZDF nach dem Willen der Politik selbst darauf einigen, welche dieser Sender eingestellt wird.

Der deutsch-französische Fernsehsender Arte soll zu einer „europäischen Kulturplattform“ weiterentwickelt werden. „Und hier macht es perspektivisch Sinn, auch die kulturellen Angebote von 3Sat dort zu integrieren“, sagte Schweitzer. Doch bei Arte hat das französische Fernsehen mitzureden, sowie der SRF in der Schweiz und der ORF in Österreich. Also wird es keine verpflichtende Zusammenlegung geben. Bei den Kürzungen der Sportrechte müssen sich ARD und ZDF auch einstellen. Die Kosten für die Rechte sind in Zukunft bei 5 Prozent der Gesamtausgaben gedeckelt, was zwangsläufig zu Einsparungen bei den Sendern führen wird. Bei der ARD lag der Anteil der Sportrechte an den Gesamtausgaben bei etwa acht Prozent, beim ZDF sind es zehn Prozent. Man wird sich wohl überlegen, worauf man sich künftig setzt und worauf man verzichten wird.

Es wurde zudem auch eine Kooperation zwischen den Sendeanstalten beschlossen sowie eine gemeinsame Plattform von ARD, ZDF und dem Deutschlandradio. Man öffnet zudem das Tor für Kooperationen mit privaten Anbietern. So sollen die Inhalte von den öffentlich-rechtlichen auch bei den privaten Anbietern zu finden sein, also bei RTL+ oder Joyn. Bei den geplanten Verschärfungen im Bereich der „presseähnlichen“ Online-Angebote soll es in Zukunft eine „Positivliste“ geben. Darin soll geregelt sein, wie die Anstalten online künftig, auch eben aus der Sicher der Verlage, die das verlangt haben, was es online geben soll und was nicht. Der Streit darum war ein großer Knackpunkt dieses Reformstaatsvertrags.

Bei der Ministerpräsidentenkonferenz konnte man sich nicht auf die Erhöhung des Rundfunkbeitrags einigen. Die KEF hatte eine Erhöhung um 58 Cent auf 18,94 Euro empfohlen. Bevor alle 16 Länderparlamente darüber entscheiden, müssen die Länderchefs erstmal zustimmen. Dies passierte aber nicht. Wie der Bremer Bürgermeister Andreas Bouvenschulte auf der Plattform X, ehemals Twitter, schrieb, ist die Einigung der Länderchefs ausgeblieben. Es sei wegen des Widerstands einige Länder zu keiner Verständigung „auf die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des Rundfunkbeitrags“, schrieb Bouvenschulte. Mehrere Bundesländer wie Bayern und Sachsen-Anhalt haben signalisiert, dass sie nicht für eine Erhöhung zustimmen werden. Ganz vom Tisch ist die Erhöhung nicht. Man wird dies bei der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember besprechen.

Quelle: DWDL