Nach der vorerst gescheiterten Konstituierung des Thüringer Landtags kommen aus der SPD und CDU Forderungen nach einem Verbotsverfahren gegen die AfD. Die Ereignisse im Thüringer Landtag hätten gezeigt, dass die AfD „aggressiv kämpferisch gegen den Parlamentarismus vorgeht“, schrieb der geschäftsführende Innenminister von Thüringen, Georg Maier (SPD), auf der Plattform X, ehemals Twitter. Weiter schrieb er: „Ich denke, dass damit die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren gegeben sind.“
Auch der ehemalige Ostbeauftragte Marco Wanderwitz dringt auf ein AfD-Verbotsverfahren. In der „taz“ sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete: „Der Auftritt der AfD im Thüringer Landtag folgte ein weiteres Mal dem Drehbuch der Verächtlichmachung der parlamentarischen Demokratie und ihrer Institutionen.“ Die AfD tue dies planvoll und wirkmächtig. „Es bedarf dringend eines Verbotsverfahrens beim Bundesverfassungsgericht, wie es das Grundgesetz in Artikel 21 vorsieht“, sagte Wanderwitz weiter.
Nach Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien verfassungswidrig, „die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“. Parteien können in Deutschland durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden. Dieses Kriterium der Potenzialität wandte das höchste deutsche Gericht 2017 im NPD-Verbotsverfahren an. Es müssen demnach „konkrete Anhaltspunkte“ vorliegen, „die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass das Handeln der Partei erfolgreich sein kann“. Die Richter in Karlsruhe haben die NPD deswegen nicht verboten.
Die für ein Parteiverbot ebenfalls erforderliche Potenzialität und der Verstoß gegen Artikel eins des Grundgesetzes seien bei der AfD „schon länger unstrittig“, schrieb Georg Maier.
Bei der Landtagswahl in Thüringen ist die AfD die stärkste Kraft geworden und pocht auf das alleinige Vorschlagsrecht zur Wahl eines Landtagspräsidenten. Im Streit um diese Position kam es am vergangenen Donnerstag (26.09.) zu einem Eklat bei der konstituierten Sitzung des neugewählten Parlaments. In deren Verlauf hat der Alterspräsident, Jürgen Treutler von der AfD, immer wieder Anträge und Abstimmungen aus dem Plenum nicht zugelassen und die Sitzung immer wieder unterbrochen. Die Sitzung ist heute (28.09.) fortgesetzt worden. Die CDU hatte das Landesverfassungsgericht eingeschaltet. Es ging dabei um die Regeln, an die sich der Alterspräsident Treutler bei der nächsten Sitzung halten muss. Das Gericht gab der CDU recht.
Quelle: ZDF