Die schwedische Staatsanwaltschaft hat mitgeteilt, dass das Verfahren gegen den niederländischen ESC-Teilnehmer Joost Klein eingestellt wird. Der Künstler habe im zweiten ESC-Halbfinale eine Geste gemacht, die bedrohlich sein könnte, allerdings war „der Ablauf der Ereignisse schnell und wurde von den Zeugen des Vorfalls unterschiedlich wahrgenommen“, heißt es weiter. Klein wurde nach dem zweiten Halbfinale des „Eurovision Songcontests“ disqualifiziert. Die Veranstalter des ESC, die EBU, wurde dafür kritisiert.

Juristisch herrscht jetzt, drei Monate nach dem Vorfall, Klarheit. Der Niederländer ist nicht schuldig, da die ihm vorgeworfene Tat nicht eindeutig bewiesen werden konnte.

Der niederländische TV-Sender AVROTROS, der in den Niederlanden für den ESC zuständig ist, hatte die Disqualifikation heftigst kritisiert. Mit der Einstellung des Verfahrens sieht man sich jetzt bestätigt und sagte gegenüber RTL Nederland: „Wir haben von Anfang an gesagt, dass diese Disqualifikation unnötig und unverhältnismäßig war“. Dennoch ist man immer noch enttäuscht. AVROTROS wird als nächstes Gespräche mit der EBU führen. Es soll dabei nicht nur um das eingestellte Verfahren gehen, so die Sendeanstalt.

Die EBU hatte dennoch angekündigt, dass es beim nächsten ESC, der 2025 in der Schweiz stattfinden wird, an der internen Struktur einige Änderungen vorgenommen werden und drei Entwicklungsfelder definiert, um den Wettbewerb dauerhaft zu sichern, berichtet „ESC-kompakt“.

Quelle: ESC-kompakt