Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Umschichtung von Geldern sperrt das Bundesfinanzministerium (BMF) nach Informationen verschiedener Medienberichten zahlreiche Posten im Bundeshaushalt. So heiß es aus einer Stellungnahme des Ministeriums: „Das BMF stoppt die Verpflichtungsermächtigungen in 2023, um Vorbelastungen für kommende Jahre zu vermeiden.“
Das betreffe die Etats von allen Ministerien. Eine Verpflichtungsermächtigung gibt einer Verwaltung die Möglichkeit, schon für künftige Jahre auf Zahlungsverpflichtungen einzugehen, etwa bei mehrjährigen Vorhaben. Aktuelle Ausgaben für dieses Jahr sind davon nicht betroffen. Weiter heißt es, dass bestehende Verbindlichkeiten weiter eingehalten würden, es dürfen nur keine neuen eingehen. „In Ausnahmefällen können Verpflichtungsermächtigungen entsperrt werden“, heißt es weiter.
An einer anderen Stelle wurde auch deutlich gemacht, dass es sich dabei nicht um einen Alleingang von Bundesfinanzminister Christian Linder (FDP) handele. Es sei alles miteinander abgesprochen worden, heißt es.
Weiterhin ringt die Koalition aus SPD, Grünen und Liberalen, mit dem Urteil aus Karlsruhe. Die Sozialdemokraten fordern weiterhin eine Aussetzung der Schuldenbremse, um das 60 Milliarden Euro-Loch zu stopfen. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) ist auch kein Verfechter der Schuldenbremse, aber er sieht für Änderungen keine Mehrheit.
Heute sollen Experten dem Bundestag und der Bundesregierung helfen, die Folgen aus dem Urteil aus Karlsruhe richtig zu interpretieren. Der Haushaltsausschuss hört sich dazu Sachverständige an, die von den unterschiedlichen Fraktionen benannt wurden. Vor allem soll es darum gehen, ob trotz des Urteils der Haushalt 2024 beschlossen werden kann.
Quelle: zdfheute