In Deutschland soll es strenge Regeln für die Überwachung, der Kontrolle oder die Auswahl von Beschäftigten durch Künstliche Intelligenz (KI) geben. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, wollen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in einem neuen Beschäftigtendatenschutzgesetz eine lückenlose Überwachung von Beschäftigten verhindern.
Künstliche Intelligenz werde immer mehr eine größere Rolle spielen. Dies berge „immense Chancen, aber auch die Gefahren, dass Prozesse nicht mehr transparent sind, dass Menschen diskriminiert oder Persönlichkeitsrechte durch unzulässige Überwachung verletzt werden“, sagte Faeser der Zeitung.
Auch für den Arbeitsminister bestehen dem SZ-Bericht zufolge dringender Handlungsbedarf. Es gehe ihm darum, dass „gute Arbeitsbedingungen, faire Löhne und Arbeitsschutz auch in der digitalen Arbeitswelt gelten“, sagte er. Noch im Sommer wollen er und Faeser einem ersten Gesetzesentwurf vorlegen, wie die SZ unter Berufung auf Regierungskreise berichtet.
Ein internes Papier der Ministerien, was dem Blatt vorliegt, skizziere, wie sensible Daten etwa zum Gesundheitszustand, Aufenthaltsort der Beschäftigten, politischer Überzeugung, sexueller Orientierung oder Herkunft geschützt werden sollen. Nur in Ausnahmefällen, wie zur Gefahrenabwehr für Mitarbeiter, sollen in Zukunft Videoaufnahmen erlaubt sein. „Das wollen wir vor allem für Gefahrensituationen klar regeln, zum Beispiel bei Feuerwehrleuten im Einsatz“, sagte Innenministerin Faeser. Generell müsse es aber „geschützte Rückzugsräume geben, in denen man unbeobachtet sein kann“. Arbeitgeber sollten „keine lückenlosen Bewegungs- und Leistungsprofile ihrer Mitarbeiter erstellen dürfen“, heiß es dem Bericht zufolge in dem Papier der Ministerien weiter. Generell soll „notwendige und sinnvolle Praktiken“ wie das Erfassen von Lenk- und Ruhezeiten möglich sein.
Die Bundesregierung will auch den Einsatz von KI in Bewerbungsverfahren einschränken. Entsprechende Programme müssten dann wissenschaftliche Standards einhalten und dürfen nur Eigenschaften prüfen, die für die entsprechende Stelle von Bedeutung ist.
Quelle: ZDFheute.de