Der Deutsche Bundestag hat nach einem jahrelangen Streit sich für eine Wahlrechtsreform entschieden, die das Parlament verkleinern sollen und dauerhaft auf 630 Abgeordnete reduzieren soll. Ein Entwurf von SPD, Grüne und FDP erreichte die erforderliche Mehrheit. 400 Abgeordnete haben dafür gestimmt, 261 Abgeordnete waren dagegen, 23 haben sich enthalten, teilte die stellvertretende Bundestagspräsidentin Aydan Özoguz mit.
Durch diese Reform sieht sich die CDU/CSU und die Linkspartei benachteiligt. Sie haben eine Klage vor dem Verfassungsgericht angekündigt. Der Landesgruppenchef der CSU, Alexander Dobrindt, sagte: „Diese Wahlrechtsmanipulation darf keine Anwendung bei der Bundestagswahl finden.“ CDU-Chef und Oppositionsführer Friedrich Merz kündigte an, dass er der CDU/CSU-Fraktion vorschlagen werde, „ein Verfahren der Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht“ zu beantragen.
Die Opposition warf der Bundesregierung vor, sie hätten sich ein Wahlrecht zum eigenen Machterhalt maßgeschneidert. Sebastian Hartmann (SPD) sagte, Ziel des Vorhabens sei „ein einfaches, nachvollziehbares Wahlrecht.“ Dobrindt schimpfte dagegen, dass der Plan darauf abziehe, die Linke aus dem Parlament zu drängen und „das Existenzrecht der CSU“ infrage zustellen. „Sie machen hier eine Reform für sich selbst„, um den „Machtanspruch der Ampel“ zu zementieren, warf er Hartmann vor.
Mit dieser Wahlrechtsreform soll der Bundestag, der aktuell 736 Abgeordnete hat, bei der nächsten Bundestagswahl auf 630 Abgeordnete verkleinert werden. So soll es bei der nächsten Wahl keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr geben. Die haben für diese großen Bundestage gesorgt. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei über die Direktmandate mehr Sitze im Bundestag bekommt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustünde. Sie darf diese Sitze behalten. Die anderen Parteien bekommen dafür Ausgleichsmandate. Nach den neuen Regeln könnte es nun vorkommen, dass ein Bewerbe zwar seinen Wahlkreis gewinnt, aber trotzdem nicht in den Bundestag einzieht. Das verärgert vor allem die CSU. zudem soll eine strikte Fünf-Prozent-Klausel gelten. Die sogenannte Grundmandatsklausel entfällt. Sie sorgte bisher dafür, dass Parteien auch dann in der Stärke ihrer Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag eingezogen sind, wenn sie unter fünf Prozent liegen, mindestens aber drei Direktmandate gewonnen. Das ist der Linken bei der Bundestagswahl 2021 passiert. Wird die Klausel gestrichen, könnte das, je nach Wahlergebnis, dann auch Konsequenzen für die CSU gelten, deren Direktkandidaten in Bayern die meisten Wahlkreise gewinnen.
Quelle: n-tv.de