Die Schweizer Justiz will den Freispruch für die beiden früheren Fußball-Spitzenfunktionäre Joseph Blatter und Michel Platini nicht hinnehmen. Sie hatte schon im Sommer unter Vorbehalt angekündigt, dass man gegen das Urteil Berufung einlegen wird. Nun verlangt die Bundesanwaltschaft nach einer Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils. Ein neues Verfahren vor der Berufungskammer könnte im nächsten Jahr stattfinden.
Die Bundesanwaltschaft habe innerhalb der gesetzlichen Frist bei der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts Berufung eingereicht und die komplette Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils beantragt, heiß es auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa.
Der 86-jährige Blatter, langjähriger Präsident des Weltfußballverbands FIFA, und der 67-jährige Platini, ehemaliger Chef der UEFA, sind Anfang Juli vom Bundesstrafgericht in Bellinzona vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen worden. In der Anklage heiß es, Blatter habe dem Franzosen im Jahr 2011 unrechtmäßig eine Millionenzahlung zugeschanzt. Umstritten dabei ist, dass Platini zwischen 1998 und 2002 einen Beratervertrag mit Blatter während seiner ersten Amtszeit als FIFA-Präsident hatte. Statt der schriftlich vereinbarten 300.000 Schweizer Franken pro Jahr bekam er aber rund zwei Millionen Franken für zwei Jahre. Blatter Platini hatten die Vorwürfe der Anklage zurückgewiesen. Sie hätten dies mündlich ohne Zeugen vereinbart.
Dafür sah das Gericht aber keine Anhaltspunkte, dass die Zahlung nicht rechtens war. Es sprach Blatter und Platini Entschädigungen von zusammen von mehr als umgerechnet 220.000 Euro zu.
Quelle: ZDF