Ab dem ersten Februar werden auf doppelt geimpfte neue Regeln im Bezug auf die Gültigkeit ihres Impfnachweises zukommen. Die Impfkommission beschloss am Dienstag, dass der Impfstatus neun Monate nach der Grundimmunisierung, sprich der zweiten Impfung, auslaufen wird. Gegen die neue Regelung können die EU-Staaten ein Veto einlegen. Das ist so gut wie ausgeschlossen, da die Regulierung mit allen abgestimmt sei und auch im jüngsten Gipfelbeschluss erwähnt werde, so ein Kommissionssprecher dem ZDF gegenüber.
Die Boosterimpfung soll nach spätestens sechs Monaten empfohlen werden, das Zertifikat solle dennoch drei Monate darüber hinaus noch gültig sein. Das diene der Zeit, in der eine Boosterimpfung gemacht werden kann.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula Von der Leyen kündigte bereits nach dem Gipfel letzte Woche an, dass es zeitnah eine Regelung mit Blick auf den Impfnachweis geben werde. Vor der Sommersaison hatten sich die Länder und das EU-Parlament bereits auf die letzten Details des Zertifikates geeinigt.
Das Zertifikat wird nicht mehr nur in EU-Ländern anerkannt. Zahlreiche Länder außerhalb der EU haben ebenfalls nun den EU-Impfnachweis bei sich anerkannt.
Quelle: zdf.de