Die Ministerpräsidentenkonferenz ist vor einer guten Dreiviertelstunde zu Ende gegangen. Beschlossene Maßnahmen sind neben 3G am Arbeitsplatz und im ÖPNV wurde auch ein Schwellenwert für die Hospitalisierungsrate festgelegt. Bei der Hospitalisierungsrate handelt es sich um einen Wert, der die Krankenhausaufnahmen von COVID 19-Patienten erfasst. Die Werte werden ähnlich wie die 7. Tage-Inzidenz aufgeführt. Sollten die Schwellenwerte überschritten werden so gelten folgende Maßnahmen:
Ab einer Hospitalisierungsrate von 3 Patienten pro 100.000 Einwohner soll es flächendeckend eine 2G Regelung gelten, welche vorsieht, dass nur geimpfte oder genesene etwa auf Veranstaltung, ins Restaurant etc. dürfen. In fast allen Bundesländern ist dieser Wert bereits überschritten.
Ab einer Hospitalisierungsrate von 6 dürfen geimpfte und Genesene nur mit einem aktuellen Testnachweis auf Veranstaltungen etc. teilnehmen. Hierbei handelt es sich um das 2Gplus Modell.
Sollte eine Hospitalisierungsrate von 9 überschritten werden, so können die Länder Kontaktbeschränkungen oder Veranstaltungseinschränkungen sowie Veranstaltungsverbote verhängen.
Des Weiteren wollen die Bundesländer die Beschäftigten der Pflege in zum Beispiel Krankenhäusern oder Pflegeheimen zu einer Corona-Impfung verpflichten. Diese Impflicht so Hendrik Wüst, Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz solle beim Kontakt zu vulnerablen Personen gelten. Die oben vorgestellten Maßnahmen gelten aktuell nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.