Die Veröffentlichung eines Fotos auf Twitter hat wohl juristische Konsequenzen für Wolfgang Schmidt von der SPD. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat Ermittlungen gegen den Staatssekretär im Bundesfinanzministerium aufgenommen. Das weitere Verfahren soll die Staatsanwaltschaft Berlin führen, berichtet der SPIEGEL. Ein entsprechendes Übernahmeersuchen aus Osnabrück am Dienstag (14.09.) eingegangen und werde nun geprüft.
Auf dem Twitter-Account von Schmidt war teilweise ein Gerichtsbeschluss über eine Durchsuchung im vom SPD geführten Finanzministerium veröffentlicht worden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist mit dem Tweet der Anfangsverdacht von „Verbotenen Mittelungen über Gerichtsverhandlungen“ gegeben. Solche Handlungen sind nach Paragraf 353d Strafgesetzbuch verboten. Schmidt habe den Tweet mit dem Dokumentenauszug „mutmaßlich abgesetzt“.
Der Staatssekretär teilte mit, er sei „zuversichtlich, dass sich die Vorwürfe schnell ausräumen lassen werden.“
Letzte Woche Donnerstag gab es Durchsuchungen im Finanz- und Justizministerium. Beide werden von der SPD geführt. Hintergrund waren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Osnabrück gegen die Geldwäsche-Zentralstelle des Zolls (FIU). Sie gehört zum Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums. Ihr wird vorgeworfen, Geldwäsche-Verdachtsmeldung von Banken nicht an die Ermittlungsbehörden weitergeleitet zu haben.
Quelle: SPIEGEL.de