Der Bundestag hat am Donnerstag (20.05.) mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD für die EU-Urheberrechtsreform gestimmt. Damit soll die umstrittene Reform des Urheberrechts in nationales Gesetz umgewandelt werden. Bei der Abstimmung im Bundestag haben AfD, Linke und die FDP dagegen gestimmt, die Grünen haben sich enthalten.
Internetdienste wie Google oder Facebook müssen nun in Zukunft Inhalte auf das Urheberrecht prüfen. Sollten sie dagegen verstoßen, so dürfen diese nicht online gehen. Das neue Urheberrechts-Dienstanbieter-Gesetz (UrhDaG) fordert die „qualifizierte Blockierung“ von Inhalten, „sobald der Rechteinhaber dies verlang und die hierfür erforderlichen Informationen zur Verfügung stellt.“ So dürfen auch „automatisierte Verfahren“ eingesetzt werden. YouTube tut dies seit Jahren mit seinem Content-ID-System bei den Videos.
Politiker von CDU/CSU hatten schon vor zwei Jahren angekündigt, dass dieses Gesetzt ohne Uploadfilter nicht umzusetzen sei. „Wir konnten das Versprechen letztlich nicht einhalten“, sagte der Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU). Man sei „gemeinsam mit Rechtsexperten zu dem Ergebnis gekommen, dass man es geben ganz ohne Uploadfilter nicht umsetzen kann.“ Auch Experten des Urheberrechts waren zu dieser Einschätzung gekommen. Die FDP kritisierte die Regierung und sprach vom „Wortbruch“.
Dennoch bleiben bestimmte Sachen erlaubt, die man aber nur für eine begrenzte Zeit bzw. Größe zeigen und veröffentlichen darf. So darf man nur noch 15 Sekunden eines Films oder einer Tonaufnahme abspielen, 160 Zeichen eines Textes oder bis 125 KB Fotos der Grafiken darf man veröffentlichen. Die 50-Prozent-Grenze darf aber bei Karikaturen oder Parodien nicht überschritten werden, auch wenn man das darf. Die Größenbeschränkung zählt nicht dazu.
Eine Plattform muss aber nun auch in Zukunft Lizenzvereinbarungen für Inhalte schließen, damit diese dann genutzt werden dürfen. Für YouTube zum Beispiel wären das einige musikalischen Inhalte und auch Videos. Verstoßen sie dagegen gibt es Schadensersatzansprüche. Doch auch die Nutzer können weiterhin strafbar gemacht werden, wenn ihre Uploads gegen das Urheberrecht verstoßen haben.
Doch das Ganze könnte noch kippen: Polen hatte eine Klage wegen der Reform vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht. Sollte es da bald eine Entscheidung geben, zugunsten der Kläger, könnten die Uploadfilter noch fallen.
Quelle: Golem.de