Ab der Nacht von Montag auf Dienstag (29./30.03) wird es die Corona-Testpflicht für rückkehrende Flugreisende geben. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erklärte am Freitag (26.03.): „Die Verordnung habe ich gerade gezeichnet und sie tritt – das ist nochmal eine Veränderung – Montagnacht in Kraft. Wir haben den Starttermin noch einmal etwas verschoben, um Reisenden und Fluggesellschaften etwas mehr Zeit auch zu geben.“ Spahn stellte klar, dass der genaue Start am 30.03. um 00:01 Uhr ist.
Die Regelung gilt für alle einreisenden Flugreisenden. Flugzeugcrews sind von dieser Verpflichtung nicht betroffen. Reise müssen sich vor der Abreise durch eine „zugelassene Stelle“ im Ausland testen zu lassen. Sollte dies nicht möglich sein, kann die Fluggesellschaft vor Abreise eine den Anforderungen entsprechende Testung durchführen oder durchführen lassen und im Fall einer Negativtestung eine Beförderung vornehmen.
Der Test darf grundsätzlich höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen werden und Flugreisende müssen die Kosten der Test selbst tragen. Es gibt keine Testpflicht, aber eine Beförderung ist nur bei Vorlage eines negativen Testergebnisses gestattet. Vor dem Abflug kontrollieren die Airlines das Vorliegen eines negativen Tests. Auch die Grenzschutzbehörden oder Gesundheitsämter können das Vorliegen eines Tests überprüfen. Muss der Reisende in eine Quarantäne muss der auch die Kosten übernehmen. Für Reisende aus Risikogebieten sind auch Einreisen mit anderen Verkehrsmitteln betroffen.
Diese neue Testpflicht gilt vorerst bis zum 12. Mai 2021.
Quelle: zdf.de