Ab heute (27.01.) sollen mehr Beschäftigte als bisher wegen der Corona-Pandemie im Homeoffice arbeiten. Mit den neuen Vorgaben werden nun Arbeitgeber verpflichtet, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in bestimmten Fällen von Zuhause arbeiten sollen.
Das Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) geht davon aus, dass 40 Prozent der Arbeitsplätze nach Hause gelagert werden könnten. Nach einer Umfrage der Hans-Böckler-Stiftung arbeiten seit März 2020 zwischen 14 und 27 Prozent der Beschäftigten im Homeoffice.
Vor allem in den öffentlichen Verwaltungen fehlen zum größten Teil die technischen Voraussetzungen, um für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Homeoffice anzubieten. SPD-Fraktionsvize Katja Mast sagte, dass vor allem Bürojobs von Zuhause aus erledigt werden sollen. Zugleich sei sie zuversichtlich, „dass es harte Kontrollen gar nicht braucht“. Viele regele sich durch das vorbildliche Verhalten und „gemeinsam nacheinander schauen“.
Nach Angaben des Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, muss der Arbeitgeber auf Verlangen der Behörden Gründe darlegen, wieso Homeoffice nicht möglich sein. Im „allergrößten Notfall“ seien auch Bußgelder von theoretisch 30.000 Euro möglich.
Der Arbeitgeberverband BDA lehnt eine gesetzliche Regelung zum Homeoffice ab. BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter sagte, dass dies nicht die Infektionszahlen verringern würde.
Weitere Informationen zur Homeoffice-Pflicht, gibt es auf der Seite des Bundesarbeitsministeriums: https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsschutz/homeoffice-was-bestehen-fuer-rechte-und-pflichten.html
Quelle: zdf.de