Nachdem sich London und Brüssel auf einen Brexit-Handelsvertrag einigen konnten, haben die EU-Staaten die vorläufige Anwendung des Handelspaktes ab dem 1. Januar 2021 auf den Weg gebracht. Vorher hatte auch die Bundesregierung in Berlin zugestimmt.
Die Botschafter der 27-Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben vorläufig Ja zu dem Vorschlag gesagt und starten eine schriftliche Entscheidung, die am Dienstag (29.12.) abgeschlossen sein soll. Das hat ein Sprecher der deutschen EU-Ratspräsidentschaft mitgeteilt.
Die vorläufige Anwendung ist notwendig geworden, weil für eine Ratifizierung durch das Europaparlament vor Jahresende keine Zeit ist. Sie soll nach dem Jahreswechsel gemacht werden. Schon am kommenden Donnerstag (31.12.) läuft die Übergangsfrist für die Briten aus. Damit sind sie nicht mehr Mitglied im EU-Binnenmarkt und der Zollunion. Der Vertrag soll einen harten Bruch vermeiden. Auf britischer Seite wird man am Mittwoch (30.12.) zustimmen.
Erst an Heiligabend haben sich beide Seiten auf das knapp 1.250 Seiten lange Abkommen einigen können. Wichtigster Punkt ist, einen unbegrenzten Warenhandel ohne Zölle sicherzustellen. Darüber hinaus regelt dieser Vertrag unter anderem die Zusammenarbeit bei Fischerei, Flug- und Straßenverkehr, Energieversorgung, Verbrechensbekämpfung und Sozialversicherungen.
Trotz des Abkommens sollen die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen London und Brüssel weiterhin eng beieinander sein. So wird es an den Grenzen Warenkontrollen geben, die unter anderem die den Nachweis für die Einhaltung von EU-Regeln zur Lebensmittelsicherheit und zur Einhaltung von Produktstandards erbracht werden müssen.
Quelle: zdf.de