Der EU-Haushalt und die milliardenschweren Corona-Hilfen können kommen. Die EU-Staats- und Regierungschefs haben sich am Donnerstag (10.12) bei ihrem Gipfel auf einen Kompromiss einigen können. Es ging um den Rechtsstaatsmechanismus, wo Polen und Ungarn ihr Veto eingereicht haben. Beide Länder haben befürchtet, dass der Mechanismus darauf zielt, ihnen wegen umstrittener politischer Projekte die EU-Mittel kürzen zu können.

Der Kompromiss, der nun beschlossen wurde, sieht nun vor, dass das neue Verfahren zur Ahndung von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit durch eine Zusatzerklärung ergänzt wird. Darin ist unter anderem festgelegt, welche Möglichkeiten Ungarn und Polen haben, sich gegen die Anwendung der Regelung zu wehren. Eine davon ist eine Überprüfung der Verordnung für das Verfahren durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Sie würde die erste Anwendung des Verfahrens vermutlich um Monate hinauszögern, wenn nicht sogar um mehr als ein Jahr.

Hätte es keine Einigung gegeben, hätte die EU ab Januar 2021 einer Art Nothaushalt zur Verfügung gestanden. Viele Programme hätten dann auch nicht starten können. Zudem hätte dann ein Weg gefunden werden müssen, um das Corona-Konjunkturprogramm im Umfang von bis zu 750 Milliarden Euro ohne Polen und Ungarn zu organisieren. Auf die Hilfe sind Länder angewiesen, die wirtschaftlich unter der Corona-Pandemie leiden und gleichzeitig ein Schuldenproblem haben, so zum Beispiel Frankreich, Italien, Spanien, Portugal und Belgien.

Quelle: zdf.de