Bund und Länder haben neue Corona-Beschränkungen beschlossen. So wurden unter anderen Regeln für Besuche bei Restaurants und private Partys beschlossen.
So gibt es nun Geldstrafen, wenn man in Restaurants falsche Angaben über sich macht, wenn man seine Daten angeben muss, um mögliche Corona-Infektionsketten zurückverfolgen zu können. Mindestens 50 Euro Bußgeld wird es geben. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte, dass falsche Personenangaben kein Kavaliersdelikt seien. Die Bußgelder, die Bund und Länder auf ihrem Corona-Gipfel beschlossen haben, richten sich an Wirte und die Betreiber von Restaurants. Sie hätten die Verantwortung, die Angaben ihrer Gäste zu überprüfen. Nur Sachsen-Anhalt wird diese Maßnahme nicht einführen. Weil man dort erst die Kontaktlisten abgeschafft hat.
Außerdem haben Bund und Länder beschlossen, was es bei private Feiern zu beachten gibt. Wird es in einem Landkreis mehr als 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner pro Woche geben, sollen private Feiern auf 10 Teilnehmer begrenzt werden. Merkel spricht von einer „dringenden Empfehlung“. Kontrollen von dieser Obergrenze wird es aber nicht geben. Wird es in einem Landkreis 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner pro Woche geben, sollen private Feiern auf 25 Teilnehmer begrenzt. Für Feiern im öffentlichen Räumen gelten höhere Obergrenzen, nämlich 25 beziehungsweise 50 Teilnehmende. Denn, in Deutschland sind die Neuinfektionen wieder angestiegen. Merkel nannte die Entwicklung „beunruhigend“.
Die Bundeskanzlerin bestätigte, dass sie bis Weihnachten fest 20.000 Neuinfektionen am Tag für denkbar hält, auch in Deutschland. Das sei eine Modellrechnung. In den letzten drei Monaten habe sich die Zahl der Neuinfektionen dreimal verdoppelt, von etwa 300 im Juni auf inzwischen über 2.000 am Tag.
Einen zweiten Lockdown wollen Bund und Länder unbedingt verhindern. Vor allem Schulen und Kitas müssten unbedingt geöffnet bleiben. Bei einzelnen Corona-Fällen sollten nicht mehr die Schulen geschlossen werden.
Quelle: zdf.de