Das „Sommermärchen-Prozess“ in der Schweiz gegen den drei ehemalige DFB-Funktionäre wird eingestellt. „Die Verjährung wird am 27. April 2020 eintreten. Als den materiellrechtlichen Verjährungsfristen wurde notrechtlich nicht geändert“, sagte Bernhard Isenrig, der Anwalt von Ex-DFB-Präsident Wolfgang Niersbach.
Anfang dieser Woche hatte das Bundesstrafgericht in Bellinzona entschieden, dass seit Mitte März unterbrochene Verfahren wegen dem Coronavirus bis Ende April auszusetzen. Isenring sagte: „Im Ergebnis ist die Einstellung des Verfahrens die einzig mögliche Konsequenz.“
Neben Niersbach waren auch der ehemalige DFB-Präsident Theo Zwanziger, der ehemalige DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt und Ex-FIFA-Generalsekretär Urs Linsi wegen Betruges angeklagt worden. Alle Beschuldigten hatten die Vorwürfe bestritten. Ob sie Anspruch auf eine Entschädigung haben, muss das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt klären.
Es ging um eine Überweisung des DFB im April 2005 in einer Höhe von 6,7 Millionen Euro über die FIFA an den zwischen verstorbenen Unternehmer Robert Louis-Dreyfus. Das Geld wurde als ein Betrag zur einer Gala zur Fußball-WM 2006 deklariert, die nie stattgefunden hat. Im Jahr 2002 hatte der damalige OK-Chef der WM 2006, Franz Beckenbauer, ein Darlehen von Louis-Dreyfus in der gleichen Höhe bekommen, was auf Konten des damaligen Finanzchef der FIFA, Mohamed bin Hammam verschwand. Wofür das Geld war, ist bis heute nicht geklärt.