Die Bundesanwaltschaft hat neue Details aus der Anklageschrift gegen den Attentäter von Halle bekanntgegeben. Der 28-Jährige muss sich wegen zweifachen Mordes und Mordversuch zum Nachteil von 68 Menschen vor Gericht verantworten. Er habe aus einer „antisemitischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Gesinnung heraus einen Mordanschlag auf Mitbügerinnen und Mitbürger jüdischen Glaubens.“
Schon am Freitag hatte das Oberlandesgericht Naumburg über den Eingang der Anklageschrift informiert. Detailliert zeichnet die Anklage des Geschehen in Halle vom 9. Oktober 2019 aus Sicht der Ermittler nach. Wie der Täter sucht, mit Waffengewalt auf das Gelände der Synagoge zu kommen, während Gläubige den höchsten jüdischen Feiertag begangen haben.
Der Generalbundesanwalt hatte schon im Oktober 2019 den Fall aufgrund seiner besonderen Bedeutung übernommen und klagt nun vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Naumburg an. Das Gericht muss nun die Anklage prüfen und über die Zulassung entscheiden. Ein Prozess könnte im Sommer beginnen. Dem Täter könnte eine lebenslange Strafe drohen.