Die Flugbegleiter der Lufthansa dürfen am Donnerstag und Freitag streiken. Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte die Einstweilige Verfügung der Fluggesellschaft gegen den angekündigten 48-Stunden-Streik der Gewerkschaft Ufo am Mittwoch ab.
Es lege ein Streikbeschluss vor, erklärten die Richter. Die Tarifverträge seien nach Auffassung des Gerichts wirksam gekündigt, es gebe damit keinen Verstoß gegen die Friedenspflicht. Der geplante Streik sei auch nicht unverhältnismäßig. Die Lufthansa kann gegen die Entscheidung noch beim Landesarbeitsgericht Rechtsmittel einlegen.
Wegen des Streiks hat die Lufthansa angekündigt, dass man rund 1.300 Flüge streichen werde. Insgesamt 180.000 Passagiere seien von den Streiks betroffen, teilte der Konzern am Mittwoch mit. Am Donnerstag können von den rund 3.000 geplanten Flügen 2.300 stattfinden, am Freitag 2.400 von 3.000 Flügen.