Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung wird ein Fall für den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das Bundesverwaltungsgericht wandte sich wegen der Auslegung der europäischen Datenschutzrichtlinie an die Richter in Luxemburg.
Sie sollen nun klären, ob sich aus den Vorschriften der EU ein generelles Verbot einer flächendeckenden, anlasslosen Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ableiten lässt. Zuvor hatten die Leipziger Richter über zwei Klagen der Deutschen Telekom und des Providers SpaceNet gegen die Datenspeicherpflicht verhandelt.