Das Bundeskartellamt hat das Soziale Netzwerk Facebook die Datensammlung außerhalb des Online-Netzwerk zum Beispiel mit dem „Like“-Button untersagt, weil es darin unfairen Wettbewerb sieht.
In Deutschland missbraucht Facebook seine marktbeherrschende Stellung, erklärte die Behörde. Es ist ein Fall, der durch die Verknüpfung von Datenschutz und Wettbewerbsaufsicht wegweisend werden könnte – und jahrelang durch Instanzen geht.
Damit untersagte das Kartellamt Facebook, die auf fremden Webseiten gesammelten Daten mit Informationen zusammenzuführen, die beiden Nutzern auf der Plattform des Online-Netzwerks selbst gesammelt wurden. Die Behörde betrachtet dabei auch zum Konzern gehörende App wie WhatsApp und Instagram als Drittquellen. Facebook bekam ein Jahr Zeit, um sein Verhalten zu ändern und muss nun innerhalb von vier Monaten Lösungsvorschläge präsentieren. Innerhalb von vier Wochen kann das Online-Netzwerk Beschwerde einlegen.