EU-Staaten dürfen Flüchtlingen mit befristetem Aufenthaltsrecht nicht weniger Sozialhilfe zahlen als ihren eigenen Bürgern. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
Hintergrund ist eine Klage gegen eine Regelung des österreichischen Bundeslands Oberösterreich. Sie sieht vor, Flüchtlingen mit einer befristeten Aufenthaltsberechtigung nur eine eingeschränkte Mindestsicherung zu Gewährung. Dies sei nicht mit dem EU-Recht vereinbar, haben die Richter geurteilt.
Quelle: heute.de, dpa