Ein wenig in den Schatten geraten ist der geplante Gesetzesentwurf zur E-Privacy Verordnung, unter anderem durch die Einführung der DSGVO und der derzeit laufenden WM.
Morgen, 20. Juni, wird im Rechtsauschuss des EU Parlaments über die Einführung von sogenannten „Uploadfilter“ zum Zwecke des Schutzes von urheberrechtlich geschütztem Material. Genau genommen geht es um den Artikel 13 des Entwurfs der große Änderungen für Betreiber von Internet Plattformen mit sich bringt. So sollen diese verpflichtet werden Uploads zu filtern und diese auf Verstöße gegen das Urheberrecht zu überprüfen. Im Hintergrund soll eine erweiterte Datenbank stehen, die diese Uploads überprüft, abgleicht und sperrt wenn es eine Übereinstimmung gibt.
Befürworter sprechen von einer unabdingbaren Maßnahme zum Schutze von Musikern, Autoren, Entwicklern und vielen weiteren kreativen Köpfen.
Kritiker des Entwurfs bezweifeln die Funktionsfähigkeit eines solchen maschinellen Filters. So sei eine Maschine gar nicht in der Lage zwischen Parodie, Satire, journalistische Arbeit und urheberrechtlichem Verstoß zu unterscheiden. Desweiteren schaffe man Strukturen die im späteren Verlauf einfacher missbraucht werden könnten. Die Datenbank kann mit allem gefüllt werden um zB unbeliebsame Inhalte direkt beim Upload herauszufiltern. Ebenso sei die Maßnahme zu überteuert und würde einen Kahlschlag in der europäoischen Internetlandschaft bedeuten.
Von der Installation von Uploadfiltern ausgenommen sein sollen non-profit Plattformen, wie etwa Wikipedia oder andere. Ebenso sollen Internetprovider und Cloudanbieter keine Inhalte filtern.
Es bleibt also abzuwarten wie die morgige Sitzung des Rechtsauschusses ausgeht. Anschließend muss noch das Europäische Parlament darüber abstimmen. Deutschland hält übrigens die Maßnahme für nicht verhältnismässig, der EUGH ist ebenfalls skeptisch.
(Dieser Artikel stellt einen Kurzüberblick über das Thema da und ist in keinsterweise vollständig)