Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass es in Aachen Dieselfahrverbote geben wird. Doch sie werden erst frühestens 2019 kommen. Solange hat die Stadt Aachen Zeit, ein Fahrverbot abwenden zu können. Das entschied das Gericht am Freitag. Allerdings muss die Stadt nachweisen, dass es eine geeinigte Maßnahme gibt, mit der man kurzfristig die Grenzwerte für Stickstoffdioxid eingehalten werden können. Sollte man das nicht schaffen, dann müssen Fahrverbote her. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.
Die Deutsche Umwelthilfe hatte geklagt und gefordert, dass der Luftreinhalteplan für deutsche Städte verschärft werden soll. Dies sei kurzfristig nur durch Fahrverbote zu erreichen. Die Stadt Aachen setzt, wie die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen, auf ein nachhaltiges Mobilitätskonzept.
Quelle: WDR.de