Das Anbieten von Werbeblockern im Internet ist zulĂ€sst. Das hat heute das Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. So dĂŒrfen auch bei Online-Seiten Werbung herrausgefiltert werden. Damit hat das Gericht eine Klage des Axel-Springer-Konzern gegen den Anbieter Eyeo in letzter Instanz abgewiesen. Der Verlag habe keinen Unterlassungsanspruch, so das Gericht. Da Nutzer den Filter aktiv installieren mĂŒssen, liege keine direkte GeschĂ€ftsbehinderung seitens des Anbieters vor.
Das Urteil war von einigen Zeitungsverlagen mit Spannung erwartet worden, weil sie ihre Online-Angebote ĂŒber Werbeanzeigen finanzieren lassen. Die Werbeblocker gefĂ€hrden das digitale Angebot der Zeitungen im Internet, argumentierte der Axel-Springer-Verlag in der Verhandlung.
Quelle: heute.de



