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EuGH: Auflagen für Uber

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Über wird in Europa nicht zu seinem ursprünglichen Geschäftsmodell Uber-Pop zurückkehren. Dabei werden Fahrten mit Privatleuten als Chauffeur vermittelt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied, dass der Dienst eine Verkehrsdienstleistung ist und eine entsprechende Regulierung braucht. Mit dieser Entscheidung wird Uber mit den klassischen Taxi-Diensten gleichgestellt.

Quelle: heute.de

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