Gestern hat der Österreichische Verfassungsgerichtshof die Aufhebung der „unterschiedlichen Regelungen für verschieden- und gleichgeschlechtliche Paare“ mit dem 31.12.2018 beschlossen.

Damit steht die Ehe und die eingetragene Partnerschaft für allen Paare offen, egal ob Mann oder Frau.

Das Urteil wurde mit dem Diskriminierungsverbot des Gleichheitsgrundsatzes begründet.

Dazu heißt es wörtlich:  „Die gesetzliche Trennung verschiedengeschlechtlicher und gleichgeschlechtlicher Beziehungen in zwei unterschiedliche Rechtsinstitute verstößt damit gegen das Verbot des Gleichheitsgrundsatzes, Menschen auf Grund personaler Merkmale wie hier der sexuellen Orientierung zu diskriminieren.“

Die Unterscheidung in Ehe und eingetragene Partnerschaft lasse sich heute nicht mehr aufrechterhalten, ohne gleichgeschlechtliche Paare zu diskriminieren.

Anlass dafür war die Beschwerde zweier Frauen, deren Zulassung zur Ehe vom Magistrat der Stadt Wien und anschließend vom Verwaltungsgericht Wien abgelehnt wurde.

Quellen: vfgh.gv.at