Ausländer, von denen laut Sicherheitsbehörden eine Terrorgefahr ausgeht, dürfen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abgeschoben werden. Die Vorschrift im Aufenthaltsgesetz sei verfassungsmäßig und der Begriff Gefährder sei auch ausreichend bestimmt, so das oberste deutsche Gericht. Im zu grundlegenden Fall ging es um einen Algerier, der erstmals im Jahr 2003 nach Deutschland kam. In diesem Jahr stufte der Bremer Innensenator als Gefährder ein und ordnete seine Abschiebung nach Algerien an.
Quelle: heute.de