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Freispruch im Prozess um Wehrhahn-Anschlag

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Gut 18 Jahre nach dem Bombenanschlag an einem S-Bahnhof in Düsseldorf ist der Angeklagte von Landgericht der NRW-Landeshauptstadt freigesprochen worden. Das Landgericht sah eine Schuld des als Neonazi bekannten Mann nicht als erwiesen an. Bei dem Anschlag im Jahr 2000 sind zehn Sprachschüler verletzt worden. Eine junge Frau verlor ihr ungeborenes Kind, die von einem Metallspilter getroffen wurde.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer lebenslange Haft für den Angeklagten beantragt. Der 52-Jährige habe aus Fremdenhass gehandelt und sei „zweifelsfrei der Täter“, hatte der Oberstaatsanwalt gesagt. Dazu kritisierte er das Gericht, dass sie den 52-Jährigen bereits aus der U-Haft entlassen haben und ihn offenbar freisprechen wollen, so ist es nun geschehen. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert. „Die Beweisaufnahme hat den Nachweis für seine Täterschaft nicht erbracht“, heißt es.

Quelle: n-tv

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