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Kim Dotcom darf in die USA ausgeliefert werden

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Nach einem Gerichtsentscheid wird der deutsche Internetunternehmer Kim Dotcom (bürgerlich: Kim Schmitz) in die USA ausgeliefert. Das oberste Berufungsgericht der neuseeländischen Hauptstadt Wellington hat am Donnerstag zwei Richtersprüche bestätigt, dass die Auslieferung des 44-Jährigen und drei seiner Kollegen aufgrund der Beweislage rechtens ist. Beim Obersten Gericht Neuseelands will der Anwalt von Dotcom Protest einlegen.

Seit sechs Jahren kämpft der Deutsche gegen seine Auslieferung in die USA. Die US-Ankläger werfen ihm unter anderen Copyright-Betrug im großen Stil sowie Geldwäsche vor. Im Februar 2017 hatte ein Gericht in Neuseeland entschieden, dass Dotcom in die USA ausgeliefert werden darf. Doch nicht wegen Urheberrechtsverletzung, aber wegen des Betrugs. Sollte er in den USA vor Gericht gestellt werden, drohen ihm viele Jahrzehnte Haft.

Quelle: Heise.de

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