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Bundestag beschließt „Trojaner“-Gesetz

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Der Bundestag hat den Weg für die Überwachung der Kommunikation über Messenger-Dienste wie WhatsApp freigemacht. Die Daten sollen dabei direkt auf den Geräten von der Verschlüsselung oder nach der Entschlüsselung abgegriffen werden. Dafür müssten die Behörden den sogenannten „Staatstrojaner“ installieren. Die Verschlüsselung soll nach Bekunden der Bundesregierung nicht angegriffen werden. Ermittler können den „Staatstrojaner“ auch bei Straftaten wie Mord, Totschlag, Steuerhinterziehung oder Geldfälschung einsetzen. Bisher waren sie nur zur Terrorbekämpfung zugelassen.

Quelle: heute.de

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