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Loveparade-Unglück: Kein Strafprozess

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Das Landgericht von Duisburg wird es keinen Strafprozess wegen dem Loveparade-Unglück geben. Das Gericht hat bestätigt, dass die Anklage nicht zur Hauptverhandlung zugelassen wird. Im Februar 2014 hatte die Staatsanwaltschaft Duisburg gegen Mitarbeiter der Stadt und vier Mitarbeiter des Veranstalter Klage erhoben. Ihnen wurden fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Bei dem Unglück im Sommer 2010 sind 21 Menschen ums Leben gekommen.

Quelle: heute.de

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