Die Bezeichnung für vegetarische Fleischersatzprodukte blieb in der EU vorerst erlaubt. Die gängigen Namen stehen nach Verhandlungen zwischen Vertretern des Europaparlaments und dem Rat der 27 EU-Länder nicht auf einer Liste von Bezeichnungen, die künftig tierischen Produkten vorbehalten sein sollen.
Auf dieser Liste stehen nach Angaben von Europaabgeordneten spezifische Bezeichnungen wie Rind- oder Schweinefleisch, Hühnchenschenkel oder Rinderhüfte. Diese Begriffe sollen für vegetarische Ersatzbegriffe künftig verboten werden, allgemeine Bezeichnungen wie „Burger“ und „Schnitzel“ bleiben erstmal erlaubt.
Der Kompromiss greift damit den ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission wieder auf, den das Europaparlament deutlich verschärft hatte. Konkret sollten demnach Begriffe wie Steak, Schnitzel, Burger und Wurst auch für Tierprodukte verwendet werden dürfen. Die EVP-Fraktion, zu der auch CDU/CSU gehören, hatte den Vorstoß im EU-Parlament gebracht.
Federführend verantwortlich war die französische Europaabgeordnete Céline Imart. Sie wollte damit die Interessen der französischen Rinderbauern schützen. Sie vertritt zudem die Aussage, im Supermarkt gebräuchliche Namen wie „Veggieburger“ seien irreführend.
Verbraucherorganisationen wie BEUC widersprachen ihr vehement. „Die Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher ist über diese Begriffe nicht verwirrt„, sagte die BEUC-Expertin Irina Popescu. Sie forderte die EU-Gesetzgeber auf, dass man für klare Kennzeichnungen sorgen sollte. Auch Lebensmittelkonzerne wie Aldi Süd, Lidl, Burger King und Rügenwalder Mühle hatten sich gegen das Verbot ausgesprochen. Die Bundesregierung lehnte das Verbot auch ab. Bundesagrarminister Alois Rainer erklärte zwar, ein Schnitzel sei für ihn persönlich immer Fleisch. Er folgte aber der Linie der Verbraucherorganisationen: Verbraucherinnen und Verbraucher wüssten selbst am besten, was sie kaufen.
Die Diskussionen um die Bezeichnungen waren Teil der Beratungen über ein Gesetzespaket, mit dem die EU die Position von Landwirten in Preisverhandlungen mit Supermärkten stärken will. Das Europaparlament und der Rat der 27 EU-Länder müssen das Paket noch final absegnen.
Die jetzt getroffene Entscheidung gilt bis Ende 2027. Bis dahin ist ohnehin eine Reform der Regeln der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU nötig. Im Zuge der Neuauflage dürfte daher die Diskussion darüber wieder aufkommen.
Quelle: ARD
