Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat den Weg für die „Ehe für alle“ freigemacht. Damit können auch in Österreich gleichgeschlechtliche Paare heiraten. Der Gerichtshof begründete diesen Schritt mit dem Diskriminierungsverbot des Gleichheitsgrundsatzes. Die alte Regelung wird am 31. Dezember 2018 aufgehoben und die „Ehe für alle“ tritt am 1. Januar 2019 Kraft.

Der Anlass dieses Verfahrens war die Beschwerde von zwei Frauen, die in eingetragener Partnerschaft lebten und die Zulassung zur Begründung einer Ehe beantragt haben. Dieser Antrag wurde von der Stadt Wien und in der Folge vom Verwaltungsgericht in Wien abgelehnt.

Quelle: DerStandart.at