Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Ansprüche auf Schmerzensgeld gegen den Staat ausgeweitet. Auch ein rechtmäßiges Handeln von Behörden könne einen Anspruch auf Entschädigung immaterieller Schäden auslösen, heißt es in einem Urteil. Geklagt hatte ein Mann, der von Polizisten fälschlicherweise für verdächtig gehalten worden war. Die Beamten hatten ihn zu Boden gebracht und ihm Handschellen angelegt. Für eine Schulterverletzung, die der Mann bei der Aktion erlitt, soll er nun nicht nur seinen materiellen Schaden ersetzt bekommen, sondern auch Schmerzensgeld bekommen.

Quelle: heute.de