Seit Jahren wehrt sich Sat1 Drittanbietern Sendeplätze anbieten zu wollen. Nun hat der Münchener Sender vor dem Landgericht Neustadt an der Weinstraße einen Sieg erzielt. Die Richter haben entschieden, dass die aufschiebende Wirkung gegen die Zulassungsentscheidung der rheinland-pfälzischen Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) erhobene Klage wiederhergestellt wird. Ein entsprechender Eilantrag des Senders war damit erfolgreich. Das bedeutet, dass Sat1 nun keine Drittanbieter-Sendungen ins Programm nehmen muss.

So werden die Formate von tellvision „Grenzenlos“ und„Dinner Party“ von Good Times nicht mehr im Programm zu sehen sein. Ausnahme ist die Sendung „Focus TV Reportage“ was von DCTP produziert wird. Sie läuft Dienstagabend nach „Akte“ und Sat1 behielt sie Freiwillig im Programm.

Ob Sat1 verpflichtet ist, Drittsendelizenzen einzuräumen, war zwischen den Beteiligten schon für ursprünglichen den Lizenzzeitraum von 2013 bis 2018 umstritten. Das Verwaltungsgericht Neustadt hatte die entsprechende Verfügung der LMK bereits aufgehoben. Wenn der Marktanteil von Sat1 bei über 20 Prozent liegt, muss der Sender Drittanbieter Sendeplätze anbieten. Derweil liegt der Marktanteil bei Sat1 unter 20 Prozent.

Quelle: Dwdl.de, Turi2.de