YouTube muss Fernseh-Mitschnitte löschen, die Zuschauer ohne Erlaubnis der Rechteinhaber hochladen. Das hat das Landgericht Leipzig entschieden. In dem vorliegenden Fall hatte YouTube einen Mitschnitt stehen lassen, weil der Nutzer angegeben hat, er sei über seinen Rundfunkbeitrag Miteigentümer des Films. Das Gericht urteile zugunsten des Filmproduzenten, YouTube habe Prüfpflichten verletzt. Die Gebührenzahler erwerben keine Veröffentlichungsrechte.

Quelle: Turi2.de, agdok.de