Der Bundestag hat das Übertragungsverbot für die höchsten deutschen Gerichte gelockert. So dürfen Medien wichtige Urteilsverkündungen der obersten Gerichte im Fernsehen und im Internet übertragen. Die Lockerung des seit 1964 bestehenden Verbot von Ton- und Fernsehaufnahmen soll mehr Transparenz schaffen. Sie gilt für Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesfinanzhofs. Das Gericht muss der Übertragung jedoch im Einzelfall zustimmen.

Quelle: Turi2.de, Deutschlandfunk.de, DW.com