Das Saarland verbietet als erstes Bundesland in Deutschland den Wahlkampftritt ausländischer Politiker. Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer (CDU) beruft sich dabei auf Paragraf 47 des Aufenthaltsgesetzes. So hat jedes Bundesland die Möglichkeit, die politische Betätigung von Ausländern zu untersagen, wenn das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern gefährdet ist. Kramp-Karrenbauer sagte, dass Innertürkische Konflikte nichts in Deutschland zu suchen haben.

Quelle: heute.de