Das Europäische Gerichtshof hat ein Urteil bei 0180-Nummern ausgesprochen. Wenn man beim Kundendienst mit einer 0180-Nummer anruft, dürfen keine Zusatzkosten entstehen, urteilte das Gericht. Zu hohe Telefongebühren bei Service-Nummer mit 0180-Vorwahl Verbraucher davon abhalten könnten, sich im Zusammenhang mit ihrem bestehenden Vertrag an ein Unternehmen zu wenden. Die Kosten dürfen so nicht höher sein als bei Telefonaten unter gewöhnlichen Festnetz- oder Mobilfunknummern.

Quelle: heute.de