Ein neues Jahr hat begonnen und es gibt viele Änderungen die zum heutigen 1.Januar 2017 in Kraft treten. Wir fassen die wichtigsten Änderungen zusammen.

Grundfreibetrag:

Der Grundfreibetrag steigt um 168 Euro auf 8.820 Euro. Davon sollen alle Steuerzahler profitieren, da der Fiskus erst bei Einkommen über den Grundfreibetrag Steuern abzieht. So werden in diesem Jahr bei einem Ledigen erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 8.820 Euro im Jahr Steuern fällig. Bei Ehepaaren verdoppelt sich das auf 17.640 Euro.

Kinderfreibetrag:

Der Kinderfreibetrag wir in einem ersten Schritt von 7.248 Euro um 108 Euro erhöht. Für die Eltern bleibt dieser Betrag pro Kind und Jahr ihres Einkommens steuerfrei.

Kindergeld:

Das Kindergeld wird nun um 2 Euro pro Monat erhöht. So bekommt man für die ersten beiden Kinder nun 192 Euro, für das dritte Kind sind es dann 198 Euro. Ab dem Vierten Kind gibt es dann 223 Euro pro Monat.

Unterhalt:

Die Unterhaltskosten für einen Dritten können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Für das neue Jahr sind nach Angaben des Steuerzahlerbundes maximal 8.820 Euro abziehbar und damit 168 Euro mehr als im letzten Jahr.

Pflegeversicherung:

Die zweite Stufe des Pflegestärkungsgesetzes II wird das Leistungsangebot für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige ausgebaut. Demenzkranke wird Anspruch auf die gleichen Leistung eingeräumt wie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigung. Zugleich werden die bisherigen drei Pflegestufen auf fünf sogenannte Pflegegrade ausgeweitet. Keiner der rund 2,8 Millionen Leistungsbezieher aus der sozialen und der privaten Pflegeversicherung soll schlechter gestellt werden. Menschen, die ein Familienmitglied pflegen, sollen unter anderem bei Sozialbeiträgen bessergestellt werden.

Hartz-IV:

Zum neuen Jahr sollen die Leistungen für alle steigen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Der Regelsatz für Alleinstehende steigt ab dem 1.Januar von 404 auf 409 Euro. Die Grundsicherung für Kinder zwischen 6 und 13 Jahre erhöht sich um 21 Euro auf 291 Euro. Der Regelsatz bis zu 6 Jahren beträgt weiterhin bei 237 Euro. Jugendliche ab 18 Jahren erhalten ab sofort an 311 Euro.

Mindestlohn:

Der gesetzliche Mindestlohn steigt in Deutschland von 8,50 Euro auf 8,84 Euro pro Stunde. Auf die Steigerung um 34 Cent hatte sich eine Kommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern verständigt.

Neurentner:

Bei der Rentenbesteuerung erhöht sich in diesem Jahr nach Angaben des Steuerzahlerbundes der steuerpflichtige Rentenanteil von 72 auf 74 Prozent. Somit bleiben nur noch 26 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Dieser Anteile gelte im diesem Jahr für Menschen die in die Rente gehen.

EEG-Umlage:

Für die Förderung von erneuerbaren Energien wie Sonne und Wind muss im neuen Jahr mehr bezahlt werden. Die Ökostrom-Umlage wird auf 6,88 Cent pro Kilowattstunde erhöht. Die Umlage zahlen Verbrauche über die Stromrechnung.

Weitere Neuerungen die ab heute in Kraft treten gibt es hier: http://www.heute.de/aenderungen-fuer-das-jahr-2017-bei-steuern-kindergeld-unterhalt-altersvorsorge-und-mindestlohn-46060078.html

Quelle: heute.de