Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die früher von zahlreichen Banken erhobenen Gebühren für Bausparradlehnen gekippt. Die Darlehensgebühren dienten allein dem Verwaltungsaufwand der Bausparkassen und dürfen damit nicht auf die Kunden abgewälzt werden, so das Urteil. Wie viele Kunden nun mit einer Rückzahlungen rechnen ist noch unklar.


Quelle: heute.de