Der Bundestag hat das neue und auch strengere Sexualstrafrecht einstimmig beschlossen. So wird nun eine sexuelle Handlung auch dann als eine Vergewaltigung gewertet, wenn das Opfer sich aktiv nicht wehrt. Die Straftat liegt künftig auch dann vor, wenn das Opfer durch Worte oder Gesten zum Ausdruck bringt, dass es mit den sexuellen Handlungen nicht einverstanden ist. Auch gegen Grapscher wird der Strafbestand strenger.

Quelle: heute.de